Umgesetzt: von der Situationsaufnahme bis zur Einweihung
Das Objekt
- Einstellhalle mit 60 Plätzen
- Rund 40 MiteigentümerInnen
- Die Grundinstallation ist installiert bevor das erste Elektroauto geladen werden soll.
- Die Miteigentümergemeinschaft finanziert das sinnvolle Minimum, die Hauptkosten werden durch die tatsächlichen Nutzer getragen.
- Situationsaufnahme vor Ort Anfang März 2020 (anschliessend verzögert aus bekannten Gründen)
- genehmigt an der Miteigentümerversammlung im September 2021
- installiert Anfang Februar 2022
- 5 Abstellplätze endausgerüstet, vier zum Laden von eBikes, einer zum Laden eines Elektroautos
- Inbetriebnahme des ersten Elektroautos ca. März 2022
- Situationsaufnahme
- Beurteilung von Handwerkerofferten, Ausarbeitung von Varianten, Abgabe einer Empfehlung
- Präsentation an der Miteigentümer-Versammlung
- Koordination der Installation
- Kostenlose Mitarbeit bei der Installation zum Sammeln von praktischen Erfahrungen
Kreative Lösung eines Dilemmas
Kabel haben eine Nutzungsdauer von 30 - 50 Jahren, Lade- und Kommunikationstechnik sollte in 5 - 8 Jahren abgeschrieben werden können. Dazu kommen oft Nutzungsgebühren, Unterhalt usw. Kurz: mit der Installation von Lade-Lastmanagement-Systemen und WLAN in der Einstellhalle entstehen laufende Kosten, die in diesem Fall durch eine Nutzerfamilie (bzw. vorerst gar keine) getragen werden müssten.
- Für eine spätere Steuerungslösung wurden Vorbereitungen getroffen (Konzept, Netzwerkkabel, Dosen etc.), jedoch noch nichts installiert.
- Die einzelnen Abstellplätze werden mit 400V - Steckdosen ausgerüstet, an welche ein mobiles Ladegerät angeschlossen werden kann.
- Mit der Wahl der CEE16-5 - Steckdose wird die Leistung der angeschlossenen mobilen Ladegeräte automatisch auf 11 kW beschränkt, wodurch mit der aktuellen Absicherung drei bis maximal vier Ladepunkte ohne Steuerung betrieben werden können.
- An jedem Abstellplatz werden neben den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sogenannte Privatzähler installiert. Diese werden periodisch von Auge abgelesen, um den am Elektromobilität-Stromzähler des lokalen Energieversorgers angezeigten Verbrauch auf die einzelnen Nutzer aufzuteilen. Für die ersten paar Nutzer eine einfache, kostengünstige und zweckdienliche Lösung.
- Das erste Elektroauto in der Tiefgarage wird mit einem JuiceBooster wie unten abgebildet geladen.
- Zusammen mit der Investition hat die GV eine Ergänzung zum Nutzungsreglement beschlossen, welche Rechte und Pflichten der Nutzung regelt.
- Enthalten ist der Hinweis, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerungslösung erforderlich sein wird und diese durch die dannzumaligen Nutzer finanziert werden muss. Ob das in einem Jahr oder in fünf Jahren der Fall sein wird, ist im Moment schwierig abzuschätzen.