E-Ladestationen werden für Hauseigentümer und Mieter zu einem dringlichen Thema
Für einen Fachbeitrag durfte ich ein paar Informationen beisteuern. Untenstehend der Link zum entsprechenden Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung.
Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, geäussert habe ich mich sinngemäss zu folgenden Punkten:
- Laden an der Haushaltsteckdose: Sofern man weiss was man tut ist es kein Problem, selber verwende ich diese Lösung vor allem unterwegs mit einem hochwertigen mobilen Ladegerät. Bei unbekannten Steckdosen verwende ich jeweils die tiefste Einstellung von 6 Ampere. Geladen wird so mit 1.4kW was genügt, um in einer Nacht rund 70km Reichweite zu laden.
- Daheim ist trotzdem eine Wallbox zu empfehlen, diese leisten in der Regel 11kW, so dass jedes Elektroauto über Nacht vollgeladen werden kann. In einer Grauzone bewegt man sich, wenn eine Kraftsteckdose (z.B: CEE16-5; 400V 16A) installiert und daran ein mobiles Ladegerät mit dem entsprechenden Stecker verwendet wird. Bereits ab zwei gleichzeitig ladenden Elektroautos kann so eine Installation zur Überlastung des Hausanschlusses führen.
- Für Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern ist eine Grundinstallation SIA 2060 C1 Power to Garage empfohlen. In Mietliegenschaften sollte die Eigentümerschaft die Ladestationen selber beschaffen und den Mieterinnen und Mietern gegen einen Aufpreis auf der Abstellplatzmiete vermietet werden (Ladestrom selbstverständlich extra). Ein Aufpreis in der Grössenordnung von 1/4 - 1/3 des Abstellplatzpreises ist durchaus akzeptabel.
- Für die Abrechnung wird empfohlen, dass diese entweder über die Liegenschaftsverwaltung oder über die Energieversorgerin erfolgt, da mit diesen schon eine Geschäftsbeziehung besteht. Spezielle Abrechnungsdienstleister können das natürlich auch, persönlich finde ich das jedoch suboptimal, weil so eine dritte Partei ins Spiel kommt. Das macht die ganze Sache komplizierter.